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Tel. 0 20 64 - 42 40 44

Klasse AM

Klasse AM

Klasse AM
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:    
16 Jahre
  -
  -
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (45 min)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse A1
Klasse A1
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:  
16 Jahre
Nein
AM
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (60 min)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder eine bauartbedingten Höchtgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse A2

Klasse A2

Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung direkter Zugang:
Prüfung stufenweiser Zugang:
18 Jahre
Nein
A1, AM
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (60 min)
Bei Vorbesitz der Klasse A1 entfällt eine theoretische Prüfung und ist nur eine verkürzte praktische Prüfung (40 min) erforderlich.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW / kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht:
Erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt dürfen ab 19.01.2013 Kraftfahrzeuge der Klasse A2 fahren und gelten ab 2 Jahren automatisch als KLasse A unbeschränkt.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse A
Klasse A
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung direkter Zugang:
Prüfung stufenweiser Zugang:

24 Jahre, 21*, 20**
Nein
A2, A1 und AM
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (60 min)
Bei Vorbesitz der Klasse A2 entfällt eine theoretische Prüfung und ist nur eine verkürzte praktische Prüfung (40 min) erforderlich.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

* Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
** Bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (stufenweiser Zugang)

 

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse B

Klasse B

Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:            
18 Jahre, bzw. 17Jahre (BF17)
Nein
AM, L
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (45 min)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse B96

Klasse B96

Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:

           
18 Jahre, bzw. 17Jahre (BF17)
B
keine
Fahrerschulung, Theorie 2,5 Stunden und Praxis 4,5 Stunden
keine
Erwerb der Schlüsselzahl 96 durch eine Fahrerschulung in der Fahrschule und Ausstellung einer Bescheinigung mit Befähigungsnachweis.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestenen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zugeteilt werden.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Sehtest


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Klasse BE
Klasse BE
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:  
18 Jahre, bzw. 17Jahre (BF17)
Klasse B
keine
Praxis
Praktische Prüfung (45 min)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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Klasse L
Klasse L
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:          
16 Jahre
  -
  -
Theorie und Praxis
Theoretische Prüfung

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart  zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


Mofa
Klasse AM
Mindestalter:
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:    
16 Jahre
  -
  -
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung (45 min)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)


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