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Tel. 0 20 64 - 42 40 44

FES Fahreignungsseminar

FahrEignungsSeminar
§49 Abs. 17 FahrlG (Ab 01.05.2014)

Seminar für Inhaber des Führerscheins ohne Probezeit.

 

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Behördliche Maßnamen:

1 - 3 Punkte Vormerkung: keine Maßname durch die Behörde, freiwilliges Seminar mit 1 Punkt Abzug.
4 - 5 Punkte Ermahnung: Hinweis der Behörde auf FES, freiwilliges Seminar mit 1 Punkt Abzug.
6 - 7 Punkte Verwarnung durch die Behörde mit Hinweis auf die nächste Stufe, freiwilliges Seminar ohne Punkteabzug.
Ab 8 Punkten Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde. Unwiderlegbare Vermutung der mangelnden Eignung.
Neuerteilung nach 6 Monaten mit positiver MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

 

Eine Teilnahme am Seminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.



Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

  • Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird von einem Fahrlehrer/in durchgeführt, der im Besitz der Seminarerlaubnis "Verkehrspädagogik" ist, und wird in der Fahrschule absolviert.
Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion sowie die Entwicklung von Verhaltensalternativen.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme besteht aus 2 Modulen zu je 90 Minuten. Mit Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Abschluss des 1. Moduls begonnen werden. Sie kann als Einzelmaßnahme oder in Kleingruppen von maximal 6 Personen absolviert werden.

 

  • Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird von einem Psychologen/in mit der Seminarerlaubnis "Verkehrspsychologie" durchgeführt.
Ziel der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme ist es, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedinungen seines regelwidrigen Verhaltens aufzuzeigen.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst 2 Sitzungen à 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. 
Die 2. Sitzung darf frühestens 3 Wochen vor Abschluss der 1. Sitzung begonnen werden.

 

Beide Teilmaßnahmen sind aufeinander abzustimmen.


Nach der Teilnahme an dem Seminar wird eine Seminarbescheinigung ausgestellt, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden muss.

Der Punkteabzug erfolgt nur

  • wenn die Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars der Behörde vorgelegt wird
  • der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung -5- nicht übersteigt
  • nicht innerhalb von 5 Jahren bereits ein Seminar FES absolviert wurde