Praktisch
Startklar?
Die praktische Ausbildung teilt sich auf in Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.
Grundausbildung
Die Anzahl Deiner Fahrstunden ist natürlich nur schwer vorherzusehen. Sie hängt letztendlich von Deinen persönlichen Fähigkeiten ab. Erfahrungsgemäß benötigt ein junger Fahranfänger zwischen 12 und 18 Fahrstunden in der Grundausbildung (à 45 Minuten).
Sonderfahrten
Die Sonderfahrten hingegen sind gesetzlich vorgeschrieben und für alle gleich. Für die Klasse B z. B. schreibt der Gesetzgeber 12 Sonderfahren à 45 Minuten vor. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten sowie 3 Dunkelheitsfahrten zusammen. Wie viele Sonderfahrten in den einzelnen Klassen vorgeschrieben sind, kannst Du dem Dokument entnehmen.
Prüfungsvorbereitung
Zum Abschluss wirst Du noch in der Reife- und Teststufe auf die Prüfung vorbereitet. Hierzu gehören die Wiederholung wichtiger Inhalte Deiner bisherigen Ausbildung sowie mindestens eine gezielte Prüfungssimulation.
Praktische Prüfung
Nun bist Du fast am Ziel. Deine Ausbildung neigt sich dem Ende zu. Einen Prüfungstermin vereinbart Dein Fahrlehrer in Absprache mit Dir.
Er steht Dir in der Prüfung selbstverständlich zur Seite. Natürlich absolvierst Du die Prüfungsfahrt mit dem Fahrzeug, auf welchem Du gelernt hast.
Jetzt musst Du nur noch den Prüfer/ die Prüferin von Deinen Fahrkünsten überzeugen.
Du schaffst das! Tschacka !!!Hier hast Du eine kleine Übersicht über Mindestalter und Prüfungsdauer für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen.
Klasse | Mindestalter | Prüfungsdauer |
Klasse A | 18 | 60 Minuten |
Klasse A1 | 16 | 60 Minuten * |
Klasse A2 | 18 | 60 Minuten * |
Klasse B | 18/ 17 (BF17) | 45 Minuten |
Klasse BE | 18/ 17 (BF17) | 45 Minuten |
Klasse AM | 16 | 45 Minuten |
Klasse L | 16 | - |
* Bei stufenweisem Zugang verkürzt sich die Prüfungsdauer auf 40 Minuten.
Die theoretische Prüfung darf frühstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die praktische Prüfung darf frühstens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als 2 Wochen) wiederholt werden.
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.
Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
In dieser Tabelle kannst Du nachsehen, welche Sonderfahrten Du absolvieren musst. Links steht dabei Deine jetzige Ausbildung und oben Dein Ziel. In der Kreuztabelle kannst Du dann die Anzahl erforderlicher Sonderfahrten in der Reihenfolge Überlandfahrten / Autobahnfahrten / Dunkelheitsfahrten ablesen.
von \ nach | Klasse B | Klasse BE | Klasse A | Klasse A2 | Klasse A1 | Klasse AM | Klasse L |
Kein Führerschein | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 |
keine |
keine |
Klasse B | - | 3 / 1 / 1 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | keine | keine |
Klasse BE | - | - | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | keine | keine |
Klasse A | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | - | - | - | keine | keine |
Klasse A2 | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | 3 / 2 / 1 * | - | - | keine | keine |
Klasse A1 | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | 3 / 2 / 1 | 3 / 2 / 1 * | - | keine | keine |
Klasse AM | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | - | keine |
Klasse L | 5 / 4 / 3 | B Voraussetzung | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | 5 / 4 / 3 | keine | - |
* Beim stufenweisen Zugang mit mindestens 2-jährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse von A1 auf A2 und A2 auf A ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Überlandfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten.
Autobahnfahrten
Schulung auf Autobahnen, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten.
Dunkelheitsfahrten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit. Zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten mindestens zur Hälfte auf Bundes- oder Landstraßen oder auf Autobahnen in Stunden zu je 45 Minuten.