Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg.
Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des PKW plus die zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L.
Es liegt uns am Herzen, unsere Fahrschüler auf das „echte Fahrerleben“ vorzubereiten. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch das Durchführen einer Langstreckenfahrt. Daher kombinieren wir die Sonderfahrten gerne mit längeren Strecken von 200 – 300 km. Auf diese Weise bekommst du auch ein Gefühl dafür, wie sich eine längere Fahrt anfühlt.
Die Klasse B78 ist eine Einschränkung des Führerscheins der Klasse B und bedeutet, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst. Die Einschränkung B78 wird dann eingetragen, wenn du die komplette Ausbildung und Prüfung nur auf einem Automatikfahrzeug absolvierst, ohne eine Schulung auf einem Schaltfahrzeug zu machen. Um diese Einschränkung loszuwerden, fährst du mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Nach einer 15-minütigen Testfahrt zeigst du deinem Fahrlehrer, dass du das Fahren auf einem Schaltwagen beherrschst – und erhältst von uns eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung und dem Test. Damit kannst du den B78-Eintrag löschen und durch die Schlüsselzahl B197 ersetzen lassen.
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