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Du freust dich sicher schon darauf, endlich Auto zu fahren – und das kannst du jetzt auch schon vor deinem 18. Geburtstag! Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) hast du die Möglichkeit, bereits mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung zu beginnen. Sobald du die theoretische Prüfung, die du ab 16 Jahren und 9 Monaten ablegen kannst, erfolgreich bestanden hast, kannst du weiter auf dein Ziel hinarbeiten.
Nach der praktischen Prüfung erhältst du mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung, die dir erlaubt, Auto zu fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Die Begleitauflage entfällt, sobald du 18 Jahre alt wirst und deinen regulären EU-Kartenführerschein erhältst. Dann kannst du eigenständig fahren und die Prüfungsbescheinigung als Erinnerung aufbewahren!
Der große Vorteil des BF17 ist, dass du von der Erfahrung eines Erwachsenen profitieren kannst, der dich beim Fahren begleitet – sei es ein Elternteil, ein Verwandter oder jemand aus deinem Bekanntenkreis. Damit diese Person als Begleitperson fungieren kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Begleitpersonen, die du angeben kannst. Wir empfehlen, möglichst mehrere Personen eintragen zu lassen, um flexibler zu sein. Für die ersten beiden Begleitpersonen füllst du das „Beiblatt für eine Begleitperson“ aus, und für weitere Begleitpersonen kannst du das Formular einfach kopieren.
Die theoretische Prüfung darfst du 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, und die praktische Prüfung kann 1 Monat vorher stattfinden. Nach erfolgreichem Bestehen erhältst du eine Prüfbescheinigung, und ab diesem Zeitpunkt beginnt deine zweijährige Probezeit.
Du kannst beliebig viele Begleitpersonen eintragen lassen. Es ist ratsam, mindestens zwei Personen anzugeben, damit du möglichst viele Gelegenheiten hast, Fahrpraxis zu sammeln.
Nein, abgesehen von den geringen Verwaltungsgebühren für die Prüfbescheinigung und die Eintragung der Begleitpersonen entstehen keine weiteren BF17-spezifischen Kosten. Diese Bescheinigung erhältst du nach bestandener Prüfung.
Nein, du bist als Fahrer für alle Verstöße verantwortlich. Die Begleitperson hat keine rechtliche Haftung für dein Fahrverhalten.
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