Führerschein ab 17 - statt bis 18 warten.

Begleitetes Fahren (BF17)

Inhalt

Alles, was du über BF17 wissen musst.

Den Führerschein schon mit 17 machen

Du freust dich sicher schon darauf, endlich Auto zu fahren – und das kannst du jetzt auch schon vor deinem 18. Geburtstag! Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) hast du die Möglichkeit, bereits mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung zu beginnen. Sobald du die theoretische Prüfung, die du ab 16 Jahren und 9 Monaten ablegen kannst, erfolgreich bestanden hast, kannst du weiter auf dein Ziel hinarbeiten.

Nach der praktischen Prüfung erhältst du mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung, die dir erlaubt, Auto zu fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Die Begleitauflage entfällt, sobald du 18 Jahre alt wirst und deinen regulären EU-Kartenführerschein erhältst. Dann kannst du eigenständig fahren und die Prüfungsbescheinigung als Erinnerung aufbewahren!

Voraus­setzungen

Das solltest du bei der Wahl der Begleitung wissen:

Anforder­ungen an die Begleitperson

Der große Vorteil des BF17 ist, dass du von der Erfahrung eines Erwachsenen profitieren kannst, der dich beim Fahren begleitet – sei es ein Elternteil, ein Verwandter oder jemand aus deinem Bekanntenkreis. Damit diese Person als Begleitperson fungieren kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Begleitpersonen, die du angeben kannst. Wir empfehlen, möglichst mehrere Personen eintragen zu lassen, um flexibler zu sein. Für die ersten beiden Begleitpersonen füllst du das „Beiblatt für eine Begleitperson“ aus, und für weitere Begleitpersonen kannst du das Formular einfach kopieren.

Antworten auf Fragen, die du vielleicht zum Thema BF17 hast

Häufig gestellte Fragen

Die theoretische Prüfung darfst du 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, und die praktische Prüfung kann 1 Monat vorher stattfinden. Nach erfolgreichem Bestehen erhältst du eine Prüfbescheinigung, und ab diesem Zeitpunkt beginnt deine zweijährige Probezeit.

Du kannst beliebig viele Begleitpersonen eintragen lassen. Es ist ratsam, mindestens zwei Personen anzugeben, damit du möglichst viele Gelegenheiten hast, Fahrpraxis zu sammeln.

Nein, abgesehen von den geringen Verwaltungsgebühren für die Prüfbescheinigung und die Eintragung der Begleitpersonen entstehen keine weiteren BF17-spezifischen Kosten. Diese Bescheinigung erhältst du nach bestandener Prüfung.

Ja, aber nur in bestimmten Ländern. In Österreich ist das begleitete Fahren nach deutschen Vorschriften erlaubt. Vor Fahrten ins Ausland solltest du aber immer vorher mit deiner Versicherung klären, ob der Schutz besteht.
Fährst du ohne Begleitperson, stellt dies einen Verstoß gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung dar. Das hat schwerwiegende Konsequenzen: Deine Fahrerlaubnis wird entzogen, deine Probezeit verlängert und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Außerdem bekommst du einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ja, die Versicherung des Fahrzeugs muss angepasst werden. Es kann sein, dass für jüngere Fahrer höhere Beiträge anfallen. Kläre unbedingt mit dem Versicherer, dass das Fahrzeug von dir mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden darf.

Nein, du bist als Fahrer für alle Verstöße verantwortlich. Die Begleitperson hat keine rechtliche Haftung für dein Fahrverhalten.

Das könnte dich auch noch interessieren